Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) 1907/2006
Molekularsieb 13X
Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise
des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikation
Molekularsieb 13X
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Relevante identifizierte Verwendungen:
Feststoff zur Trocknung von Gasen.
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Giebel FilTec GmbH
Carl-Zeiss-Str. 5
DE-74626 Bretzfeld-Schwabbach
Tel. +49 (0) 7946 944401-0
Fax +49 (0) 7946 944401-29
Email info@giebel-adsorber.de
1.4 Notrufnummer
+49 / 7946 / 9444010 (während der normalen Geschäftszeiten)
+49 / 176 / 42554437 (außerhalb der normalen Geschäftszeiten)
Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Das Produkt ist nach GHS-Kriterien nicht einstufungspflichtig.
2.2 Kennzeichnungselemente
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Globally Harmonized System, EU (GHS)
Das Produkt ist nach GHS-Kriterien nicht kennzeichnungspflichtig.
Gemäß Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien nicht kennzeichnungspflichtig.
2.3 Sonstige Gefahren
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten, in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.
Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoffe
Chemische Charakterisierung
Synonyme: Molekularsieb
Na86 ((AlO2)86(SiO2)106)
Natrium-Aluminium-Silikat
CAS-Nummer: 1318-02-1
EG-Nummer: 215-283-8
REACH-Registrierungsnummer: 01-2119429034-49-xxxx
Gefährliche Inhaltsstoffe (GHS) gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Keine besonderen Gefahren bekannt. In Übereinstimmung mit den maßgeblichen Rechtsvorschriften müssen keine Komponenten mitgeteilt werden.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Verunreinigte Kleidung entfernen.
Nach Einatmen:
Ruhe, Frischluft.
Nach Hautkontakt:
Mit Wasser und Seife gründlich abwaschen.
Nach Augenkontakt:
Mindestens 15 Minuten bei gespreizten Lidern unter fließendem Wasser gründlich ausspülen.
Nach Verschlucken:
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Keinen Brechreiz einleiten.
4.2 Wichtigste akute und verzögerte Symptome und Auswirkungen
Symptome: Besondere Reaktionen des menschlichen Körpers auf das Produkt sind uns bis dato nicht bekannt. Krankheitsbild: Könnte Augen-und Hautirritationen hervorrufen.
Könnte Irritation in den Atemwegen und im Darmtrakt hervorrufen.
Enthält Spuren von Quarz, welche zu Lungenerkrankungen, einer Quarzstaublunge oder Krebs führen könnten.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Behandlung: Symptomatische Behandlung (Dekontamination, Vitalfunktionen).
Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Wassersprühnebel, alkoholbeständigen Schaum, Trockenlöschmittel oder Kohlendioxid verwenden.
5.2 Besondere, von dem betreffenden Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Keine besonderen Gefahren bekannt.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung:
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Weitere Angaben:
Produkt selbst brennt nicht; könnte aber reizende und/oder giftige Gase freisetzten, falls zersetzt. Löschmaßnahmen auf Umgebungsbrand abstimmen. Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser entsprechend behördlichen Vorschriften entsorgen.
Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Staub nicht einatmen. Berührung mit der Haut, Augen, Kleidung vermeiden. Persönliche Schutzkleidung verwenden. Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Kapitel 8.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Ein Eintrag in die Umwelt ist zu vermeiden.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Staubentwicklung vermeiden. Anfeuchten, mechanisch aufnehmen und der Entsorgung zuführen. Das aufgenommene Material sofort vorschriftsmäßig entsorgen. Wenn möglich, Rückgewinnung für Verarbeitung.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Angaben zur Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstungen und zu Hinweisen zur Entsorgung können den Abschnitten 8 und 13 entnommen werden.
Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Staubbildung vermeiden. Einatmen von Stäuben vermeiden. Berührung mit der Haut, Augen, Kleidung vermeiden. Für geeignete Absaugung an den Verarbeitungsmaschinen sorgen.
Brand- und Explosionsschutz:
Der Stoff/das Produkt ist nicht brennbar.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
An einem kühlen Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen an einem trockenen, gut belüfteten Ort aufbewahren.
Lagerklasse (TRGS 510): Nicht brennbare Feststoffe
Geeignete Materialien für Behälter: Kohlenstoffstahl (Eisen), Polyethylen niedriger Dichte (LDPE). Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Behälter dicht geschlossen an einem trockenen Ort aufbewahren.
7.3 Spezifische Endanwendungen
Bei den relevanten identifizierten Verwendungen gemäß Abschnitt 1 sind die in diesem Abschnitt genannten Hinweise zu beachten.
Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen zu überwachenden Grenzwerten.
Inhaltsstoff:
Molekularsieb
Spezifizierung:
TRGS 900 – Arbeitsplatzgrenzwerte
Wert:
4 mg/m³
Anmerkung:
Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der DFG (MAK-Kommission) Kolloidale amorphe Kieselsäure (7631-86-9) einschließlich pyrogener Kieselsäure und im Nassverfahren hergestellter Kieselsäure (Fällungskieselsäure, Kieselgel). Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstung
Atemschutz:
Atemschutz bei Staubentwicklung. Partikelfilter mit niedrigem Rückhaltevermögen für feste Partikel (z.B. EN 143 oder 149, Typ P1 oder FFP1)
Handschutz:
Chemikalienbeständige Schutzhandschuhe (EN 374)
Augenschutz:
Schutzbrille mit Seitenschutz (Gestellbrille) (z.B. EN 166)
Körperschutz:
Körperschutzmittel in Abhängigkeit von Tätigkeit und Einwirkung auswählen.
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Getrennte Aufbewahrung der Arbeitskleidung. Vor Pausen und Arbeitsende Hände und/oder Gesicht waschen.
Technische Kontrolle:
Auf angemessene Belüftung achten.
Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Form: Granulat
Farbe: beige
Geruch: geruchlos
Geruchschwelle: nicht bestimmt
pH-Wert: 8 - 11(100 g/kg) (als Suspension)
Schmelzpunkt: > 550 °C
Siedepunkt: nicht betreffend
Flammpunkt: Nicht entflammbar.
Verdampfungsgeschwindigkeit: nicht anwendbar
Entzündlichkeit: nicht entzündlich
Untere Explosionsgrenze: nicht anwendbar
Obere Explosionsgrenze: nicht anwendbar
Zündtemperatur: nicht anwendbar
Dampfdruck: (20 °C) vernachlässigbar
Relative Dampfdichte (Luft): nicht anwendbar
Wasserlöslichkeit: praktisch unlöslich (20 °C)
Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser (log Kow): nicht anwendbar
Selbstentzündlichkeit: nicht selbstentzündlich
Thermische Zersetzung: nicht bestimmt
Viskosität, dynamisch: nicht anwendbar
Explosionsgefahr: nicht explosionsgefährlich
Brandfördernde Eigenschaften: nicht brandfördernd
9.2 Sonstige Angaben
Schüttdichte: 650 – 750g/L
Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
Keine gefährlichen Reaktionen, wenn die Vorschriften/Hinweise für Lagerung und Umgang beachtet werden.
Metallkorrosion: Wirkt nicht korrosiv auf Metall.
Bildung von entzündlichen Gasen:
Mit Wasser keine Bildung von entzündlichen Gasen.
10.2 Chemische Stabilität
Das Produkt ist chemisch stabil.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Bei Zugabe von Wasser tritt Erwärmung ein.
Das Produkt ist chemisch stabil.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Staubbildung vermeiden. Staubablagerung vermeiden.
10.5 Unverträgliche Materialien
Zu vermeidende Stoffe: Wasser
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Reizende und korrosive Gase
Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität
Nach einmaligem Verschlucken von geringer Toxizität.
Experimentelle/berechnete Daten:
LD50 Ratte (oral): > 2000 mg/kg
Das Produkt wurde nicht geprüft. Die Aussage wurde von Produkten ähnlicher Struktur oder Zusammensetzung abgeleitet.
LC50 Ratte (inhalativ): > 2,07 mg/l 4 h
Das Produkt wurde nicht geprüft. Die Aussage wurde von Produkten ähnlicher Struktur oder Zusammensetzung abgeleitet. Geprüft wurde ein Aerosol.
LD50 Kaninchen (dermal): > 5000 mg/kg
Das Produkt wurde nicht geprüft. Die Aussage wurde von Produkten ähnlicher Struktur oder Zusammensetzung abgeleitet.
Reizwirkung
Kann Reizungen oder Abschürfungen verursachen.
Atemweg-/Hautsensibilisierung
Das Produkt kann Reizungen verursachen.
Keimzellenmutagenität
Keine Daten verfügbar.
Kanzerogenität
Keine Daten verfügbar.
Reproduktionstoxizität
Keine Daten verfügbar.
Entwicklungstoxizität
Keine Daten verfügbar.
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition)
Keine Daten verfügbar.
Toxizität bei wiederholter Gabe und spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition)
Keine Daten verfügbar.
Aspirationsgefahr
Keine Daten verfügbar.
Sonstige Hinweise zur Toxizität
Das Produkt wurde auf Basis der zu den Komponenten vorliegenden Daten bewertet. Zu einzelnen Komponenten bestehen teilweise Datenlücken. Nach unseren derzeitigen Kenntnissen und Erfahrungen sind jedoch über die Kennzeichnung hinausgehende Gefahren nicht zu erwarten.
Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
Keine Daten verfügbar.
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Keine Daten verfügbar.
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Keine Daten verfügbar.
12.4 Mobilität im Boden
Keine Daten verfügbar.
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Eine PBT/vPvB Beurteilung ist nicht verfügbar, da eine chemische Sicherheitsbeurteilung nicht erforderlich ist / nicht durchgeführt wurde.
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Ein Eintrag in die Umwelt ist zu vermeiden.
Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Produkt
Die nationalen und lokalen gesetzlichen Vorschriften sind zu beachten. Falls Recycling durchgeführt werden soll, sollten hierfür spezialisierte Unternehmen angesprochen werden.
Ungereinigte Verpackung
Unter Beachtung der nationalen, staatlichen und örtlichen Vorschriften beseitigen. Gebrauchte Verpackungen sind optimal zu entleeren und wie der Stoff/das Produkt zu entsorgen.
Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
ADR/RID: -
IMDG: -
IATA: -
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
ADR: Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften
RID: Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften
IMDG: Kein Gefahrgut
IATA: Kein Gefahrgut
14.3 Transportgefahrenklassen
ADR/RID: -
IMDG: -
IATA: -
14.4 Verpackungsgruppe
ADR/RID: -
IMDG: -
IATA: -
14.5 Umweltgefahren
ADR/RID: nein
IMDG Marine pollutant: nein
IATA: nein
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Beschädigen Sie die Verpackung nicht durch Drücken, Herunterfallen und Drehen. Vermeiden Sie Sonnenlicht und Feuchtigkeit im Transit.
Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
Wassergefährdungsklasse (VwVwS, Anhang 4): 1 - schwach wassergefährdend.
Störfallverordnung 96/82/EC Richtlinie 96/82/EG
trifft nicht zu
Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen
nicht reguliert
Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organische Schadstoffe und zur Änderung der Richtlinie 79/117/EWG
nicht reguliert
Verordnung (EG) Nr. 689/2008 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien
nicht reguliert
Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC)
Dieses Produkt enthält keine besonders besorgniserregenden Stoffe über dem jeweiligen gesetzlichen Grenzwert (> 0.1 % (w/w) REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Artikel 57).
Falls noch andere Rechtsvorschriften anzuwenden sind, die nicht bereits an anderer Stelle in diesem Sicherheitsdatenblatt aufgeführt sind, dann befinden sie sich in diesem Unterabschnitt.
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Für dieses Produkt wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt.
Sonstige Angaben
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
Abkürzungen und Akronyme
IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods
IATA: International Air Transport Association
IATA-DGR: Dangerous Goods Regulations by the "International Air Transport Association"
(IATA)
ICAO: International Civil Aviation Organization
ICAO-TI: Technical Instructions by the "International Civil Aviation Organization" (ICAO)
GHS: Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals
LC50 Lethal concentration, 50 percent
LD50 Lethal dose, 50 percent